G-Klassen für Fahrzeuge

G-Fahrzeugklassen

Es gibt eine nahezu stufenlose Palette von Bewegungsmitteln, also Fahrzeugen und Mobilitätshilfen, im Spektrum "zwischen Schuh und Auto".  Für die Berücksichtigung des Faktors "Fahrzeuggröße" in Planung und Verkehrsordnung bedarf es aber der Bildung von Größengruppen. Die Klassifikation von Fahrzeugen nach Größe (G-Klassen) bietet ein Handwerkszeug dafür, "Fahrzeuggröße" mit Blick auf die Stadtqualität und die Straßenraumqualitäten handhabbar zu machen.

Sieben G-Klassen für Fahrzeuge 

Die Größenklassifizierung unterteilt Fahrzeuge in sieben G-Klassen: XXS, XS, S, M, L, XL, XXL. Das nachfolgende Schaubild illustriert exemplarisch, welche Art von Fahrzeug in welche G-Klasse fällt.

Feinmobilität im Fahrzeugspektrum

Fachlicher Standard G-Klassifikation

Der Fachliche Standard zur G-Klassifikation kann hier heruntergeladen werden.

Warum eine Fahrzeuggrößen-Klassifikation?

Wir brauchen eine Gesamtklassifikation, die nicht nur Kraftfahrzeuge in der heutigen Definition, sondern alle Fahrzeuge - auch die der Feinmobilität - einschließt und die auf (stadt-)räumliche und ökologische Verträglichkeit ausgerichtet ist. Solche stadträumlichen Wirkungen sind insbesondere: 
-  Orientierung im Straßenraum
-  Sicherheitsempfinden im Straßenraum
-  Wohlbefinden und soziale Interaktionen von Menschen im Straßenraum
-  Begegnungsverkehr in schmalen Straßen
-  Flächenbedarf im Stand und im Fahrbetrieb


Was ist der Unterschied zu amtlichen Klassifizierungen?

Sowohl die Segmentierung nach EG und KBA als auch die Klassifizierung nach EG eignen sich nicht zur Kategorisierung des breiten Spektrums von Fahrzeugen für stadträumliche Regelungen (wie insb. Parkraumregelungen) und auch nicht als Bezugseinheiten für Geschwindigkeitsregelungen, da sie ausschließlich Kraftfahrzeuge umfassen. Noch weniger eignen sie sich als Basis für monetäre Anreize für Erwerb bzw. Nutzung von Verkehrsmitteln mit menschlichem Maß, weil sie die dafür relevanten Merkmale nicht ausreichend differenziert berücksichtigen. 
Die neue G-Klassifizierung von Fahrzeugen erschien daher notwendig als eine Kategorisierung, auf die
- technische Regelwerke der Infrastrukturplanung
- straßenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen sowie die
- Auslegung von baulicher Infrastruktur und
- kommunale Verkehrsflächenwidmungen
aufsetzen können. Sie ist einfach und verständlich aufgebaut und beruht auf der Größe, also der Raumnahme, von Fahrzeugen. 


Welche Merkmale gehen in die neue G-Klassifikation ein?

Das Merkmal zur Zuordnung von Bewegungsmitteln zu den G-Klassen ist die Raumnahme. Raumnahme steht für die Inanspruchnahme von Verkehrs- bzw. Stadtraum.
Die Raumnahme eines Bewegungsmittels ist das Volumen eines Quaders um die äußersten Außenabmessungen aller unelastischen Bauteile eines Bewegungsmittels im fahrbereiten Zustand (siehe Grafik). Dieser Raum ist dem Bewegungsmittel vorbehalten und kann nicht anderweitig genutzt werden. Die Raumnahme ist damit das ausschlaggebende Kriterium für die Stadtraumverträglichkeit von Fahrzeugen.


Im Zuge der Entwicklung des Standards wurden ausser Länge, Breite und Höhe von Fahrzeugen auch die Merkmale Seitenprofil, Wendekreis, Gewicht (Masse), Kinetische Energie .a. betrachtet. Für jedes dieser Fahrzeugmerkmale wurden Schwellenwerte zur Einteilung in die sieben Klassen definiert. Je nach Merkmal fällt die Reihung der Fahrzeuge und daher die Zuordnung zu einer Klasse unterschiedlich aus, weil beispielsweise ein kurzes Fahrzeug recht breit oder ein leichtes Fahrzeug recht hoch sein kann. Das Durchspielen und Testen verschiedener Wege zur Kombination und gewichteten Verrechnung mehrerer Merkmale zu einer Gesamteinstufung von Bewegungsmitteln hat mehrere Korrelationen zwischen Merkmalsausprägungen aufgedeckt. Schlussendlich genügt die ausschließliche Anwendung des Größenmerkmals der Raumnahme dem Anspruch einer hinreichend differenzierten und dabei einfach bestimmbaren Klassenzuordnung aller Bewegungsmittel.


Die testweise G-Klassenzuordnung von rund 100 Referenzfahrzeugen, die das Spektrum vom Rollschuh und Einrad über Fahrräder, Motorroller und Elektromobile bis zum Geländewagen, Lieferwagen und Wohnmobil abbilden, hat zu validen, intuitiven und plausiblen Ergebnissen geführt.

Stimmen zur Klassifikation

Deutscher Städtetag


Hilmar von Lojewski,
Beigeordneter, Leiter des Dezernats V - Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr

"Die vorgeschlagene Größenklassifikation von (Fort-)Bewegungsmitteln, zu der inzwischen neben Kraftfahrzeugen, Fahrrädern auch Elektrokleinstfahrzeuge und andere Hilfsmittel gehören, ist ein interessanter Baustein für Normung und Rechtsetzung. Er erscheint auch uns im Hinblick auf Raum- und Flächenbedarfe der Mobilität zur besseren Verwirklichung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen verfolgenswert.
 
Das von Ihnen beschriebene mögliche Einsatzfeld für die Gebührenbemessung beim Bewohnerparken ist dank des Freiburger Urteils hochaktuell. Ob die hier entwickelte Klassifizierung den Anforderungen des Urteils zu einer äquivalenten und nicht zu grob gestuften Steigerung gerecht wird, bedarf allerdings weitergehender rechtlicher Prüfung."

Share by: